Meldepflicht von Krankheiten
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die Schulleitung möchte Sie heute über meldepflichtige Krankheiten informieren.
Wie Sie wissen, gibt es eine Liste von Krankheiten, die dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen, wenn sie bei einem Schüler auftreten. Wir haben festgestellt, dass Ärzte andere Meldepflichten haben als die Schule. Die Schule unterliegt den Vorgaben des Gesundheitsamtes Lindau. Deshalb ist es wichtig, dass wir im Fall von meldepflichtigen Krankheiten schnell handeln und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Die Schulleitung bitte Sie, uns umgehend zu informieren, wenn Ihr Kind von einer meldepflichtigen Krankheit betroffen ist.
Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass die Gesundheit aller Schüler und Lehrkräfte geschützt wird.
Meldepflichtige Krankheiten sind derzeit:
Ansteckende Bindehautentzündung, Borkenflechte, Cholera, Diphterie, Keuchhusten, Krätze, Masern, Meningits/Encephalitis, Meningokokken-Infektion, Mumps, Norovirus, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Ringelröteln, Röteln, Salmonellen, Scharlach, Schigellenruhr, ansteckende Tuberkolose, Typhus abdominalis, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Virushepatits, Windpocken und außerdem Läuse.
Die Schulleitung dankt Ihnen für Ihre Unterstützung und wünscht Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.
Bleiben Sie gesund!
Viele Grüße,
Rainer Hölzel, R
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